für Versicherungsansprüche. 2. **Wertgutachten**: Bei Kauf, Verkauf oder Erbschaft kann ein Wertgutachten erforderlich sein, um den fairen Marktpreis des Fahrzeugs zu bestimmen. 3. **Schadensermittlung**: Der Gutachter untersucht das Fahrzeug auf versteckte Schäden, die nicht sofort sichtbar sind. 4. **Restwertgutachten**: Dieses Gutachten wird häufig bei der Abwicklung von Leasingverträgen benötigt und gibt an, was das Fahrzeug noch wert ist. 5. **Technische Bewertungen**: Hierbei werden technische Mängel analysiert und dokumentiert, um potenzielle Käufer über den Zustand des Fahrzeugs zu informieren.